Die Gemeinde Barbing beabsichtigt, in den unterversorgten Gebieten des Gemeindegebietes eine passive Breitbandinfrastruktur auf Glasfaserbasis zu errichten, welche im Eigentum der öffentlichen Hand stehen soll.
Es soll eine hochleistungsfähige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next Generation Access Netz - NGA) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard im Sinne von Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes zum anschließenden Betrieb durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber errichtet werden.
Für die Maßnahme wurde entsprechender Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereicht. Am 05.03.2021 wurde die Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt.
Im Zuge der Umsetzung schreibt die Gemeinde Barbing als ersten Schritt den Netzbetrieb des zukünftigen Netzes aus.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung für den Netzbetrieb ist sowohl auf www.breitbandausschreibung.de und nachfolgend auf der Homepage www.breitband-regensburg.de/breitbandausbau/barbing-bund veröffentlicht.
Die weiteren Ausschreibungsunterlagen werden ebenfalls nachfolgend bereitgestellt.
Änderung der öffentlichen Ausschreibung für den Netzbetrieb der Gemeinde Barbing - Hinweis bzgl. Aufgabenübertragung
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.11.2020 und Abschluss des Vertrages über die Aufgabenübertragung am 11.05./18.05.2021 hat die Gemeinde Barbing, die Aufgabe zur Umsetzung des Breitbandausbauvorhabens in Übereinstimmung mit der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, in der Fassung vom 18.08.2020 (Bundesförderrichtlinie) auf die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, Am Campus 1, 92331 Parsberg übertragen.
In diesem Zusammenhang weisen wir die interessierten Teilnehmer/Bieter auf Folgendes hin:
Nach Vollzug der hoheitlichen Aufgabenübertragung beim Projektträger atene KOM wird die Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI) Zuwendungsempfängerin. Die LNI tritt anstelle der Gemeinde Barbing in das aktuelle Förderverfahren ein und führt den geförderten Breitbandausbau gem. Nummer 3.2 der Bundesförderrichtlinie in der Gemeinde Barbing durch.
Des Weiteren wird LNI infolge der hoheitlichen Aufgabenübertragung durch die Gemeinde Barbing Eigentümerin und Verpächterin der mit Fördermitteln errichteten passiven Telekommunikationsinfrastruktur.
Um den interessierten Teilnehmern/Bietern die Möglichkeit zu geben, ihr Angebot entsprechend anzupassen, wird die Angebotsfrist bis 16.06.2021, 12.00 Uhr verlängert.